Ein aggresives Element des Markenrechts

Ein international üblicher Aspekt des Markenrechts macht dieses perfide: Die Verpflichtung der Markeninhaberin, ihr Recht auch aktiv zu verteidigen. Angriff ist die beste Verteidigung: Durch Passivität (oder auch Kulanz) erfahren Markeninhaber also einen rechtlichen Nachteil.

Dies führt natürlich dazu, dass die aggressive Verfolgung der echten oder vermeintlichen Konkurrenz vom Gesetzgeber nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern sogar eingefordert wird. Zu spüren bekommt das gerade Backaldrin, Erfinderin der Marke "Kornspitz". Weil das Unternehmen seinen Rechtsanspruch nicht stark genug verteidigt hat (d.h. rechtlich gegen unautorisierte Kornspitze vorzugehen), ist nun laut EuGH die Marke verwässert, die Löschung droht.

Es soll nicht sein, dass das "glückliche" Eintragen einer Marke und – vielleicht sogar heimliches – Abwarten später in einem unverdienten Geldregen endet. Andererseits ist eine Aufforderung zum Verklagen auch gefährlich, wenn man sich Beispiele wie die Markeninhaber Jack Wolfskin (alles was nach Pfotenabdruck aussieht) oder auch Deutsche Telekom (die Farbe Magenta) ansieht.

Ich möchte kein Markenrecht, das die Inhaber dazu zwingt, sich durch möglichst öffentlichkeitswirksame Klagen, zum Beispiel gegen Kleinunternehmen oder gar Private, ihre Marken zu sichern.

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