Endlich: GroKo reformiert Mietrecht

Wie derstandard.at schreibt ("Regierung plant Erleichterungen für Mieter"), hat sich die neue Regierung endlich zu einer umfassenden Reform1 des Mietrechts durchgerungen2. Die Mietvertragsgebühr3 könnte abgeschafft werden. Die ganze Mietvertragsgebühr? Nein, nur ein kleines gallisches Dorf von Mietvertragsgebühr, nämlich:

"Entfall der Mietvertragsgebühr zumindest für unter 35-Jährige bei erstmaligem Mietvertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung"4

Diesem großen Wurf5 sind mit Sicherheit langwierige und harte Verhandlungen der Verhandlungsteams von SPÖ und ÖVP vorangegangen, gemeinsam mit einschlägigen Experten6.


  1. Das Mietrecht in Österreich ist eines der kompliziertesten. Obwohl sich die Deutschen oft genug bei komplexer Gesetzesmaterie nichts vormachen lassen (z.B. Steuerrecht), bei dem Thema sind wir eindeutich die Weltspitze.
  2. Zumindest gute 40er hat das Schlagwort "Mietrechtsreform" schon das ganze Leben begleitet.
  3. A.k.a. Geld für keine Leistung, bewährte und gleichzeitig moderne Methode zur Einkommensgenerierung für öffentliche und private Haushalte.
  4. Und auch nur dann, wenn es bei Vertragsabschluss zwischen 14 und 19 Grad Celsius hat, und im Familiennamen mindestens zwei Konsonanten die sich im Alphabet nach 'L' befinden vorkommen.  (Verheiratete Frauen wie Männer dürfen auch ihren Mädchennamen heranziehen.)
  5. tm
  6. Die Maßnahme dient auch der Arbeitsplatzsicherung bzw. -schaffung; Anwälten, Schlichtungsstellen, vielgestaltige Hotlines. diverse Beamte, und nicht zu vergesssen — Verfassungsrechtler:

Grundsätzlich, sagt Verfassungsrechtler Heinz Mayer, sei eine solche "besondere Begünstigung" für eine bestimmte Personengruppe zwar durchaus möglich, "ein Problem könnte aber sein, dass diese nicht an die finanzielle Leistungsfähigkeit geknüpft ist. Man müsste die Begünstigung also beispielsweise damit begründen, dass junge Leute generell finanziell nicht leistungsfähig sind", sagt Mayer zum STANDARD. Die Mietvertragsgebühr ist jedenfalls Sache des Finanzministers.
 

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