Interviews von Dr. Alexander van der Bellen

Präambel: Wenn man für jemand Sympathie empfindet ist man mitunter kritischer als bei jemanden, von dem man ohnehin keine hohe Meinung hat.

Alexander van der Bellen veröffentlicht sein neues Buch "Die Kunst der Freiheit - In Zeiten zunehmender Unfreiheit" und wurde aus diesem Anlass in Der Presse und Der Standard befragt. AvdB – für mich in der Vergangenheit immer jener Politiker der dem Idealbild der Integrität am nähesten kommt, tätigte dabei einige Aussagen, die mich verwunderten.

Politische Lüge.

STANDARD: Und im Sinne der europäischen Räson müssen die Regierenden auch lügen?
Van der Bellen: Um große Risiken wie das beschriebene zu vermeiden, darf man notfalls die Unwahrheit sagen. (derStandard.at)

Es ging dabei darum, dass er es richtig fand, dass Politiker, im konkreten Fall die damalige österreichische Finanzministerin, mutmaßlich die Unwahrheit sagte, nämlich dass der griechische Staat nicht Pleite sei. Das große Unheil, dass damit abgewendet werden sollte, ist ein turbulenter Finanzmarkt. AvdB ist Ökonom, also ein Fachmann in dem Gebiet. Wie schätzt er das also wohl ein? Der Finanzmarkt von dem hier die Rede ist, wird maßgeblich bestimmt von den großen Mitspielern wie JP Morgan und Goldman Sachs. Den gleichen Unternehmen, die auch Griechenland und die gesamte EU in ihren Handlungen beraten. Dass diese Mitspieler in Panik geraten, weil die österreichische Finanzministerin etwas "ausplaudert", kann schwerlich gemeint sein. Die Alternative die bleibt ist, dass diese großen Mitspieler in Panik geraten, weil die Bevölkerung die Wahrheit erfährt und möglicherweise keine Steuergelder dafür ausgeben möchte.
Wie kann man von diesem Finanzmarkt, einem Lügenkonstrukt, wie von etwas vollkommen Normalem sprechen? Zwischen Hypo-Alpe-Adria und dem ESM gibt es mehr Parallelen als mir lieb ist.

Guter TTIP.

Auch dem Freihandel und TTIP, Schrecken vieler Grünen, stehen Sie grundsätzlich wohlwollend gegenüber.

Ja – mit Einschränkungen. Als Ökonom bin ich natürlich ein Anhänger des Freihandels. Bei TTIP gibt es verschiedene Probleme, die sich lösen lassen. Das eigentlich Heikle sind die Sonderschiedsgerichte: Ich finde, dass da im Verhältnis zwischen EU und USA die normale Gerichtsbarkeit ausreicht. (Die Presse)

Hier erzählt AvdB auch nur, was man von Befürworterseite immer hört: Im TTIP Vertragswerk gibt es einen Teil zum Freihandel, einen Teil zur Schiedsgerichtsbarkeit. Und Freihandel ist natürlich eine gute Sache, die Schiedsgerichtsbarkeit in der "derzeitigen" Form muss weg. Das angebliche Zugeständnis überdeckt somit immer die nicht zu diskutierende positive Seite. Noch hab ich aber keinen guten Kommentar gelesen, warum der Handel zwischen USA und Europa so unfrei sein soll, und wo sich Nachteile für die Menschen (in Europa) ergeben. Tatsächlich und nicht hypothetisch.

Charakterzüge der Studentenbewegung.

Auch schlagende Burschenschafter, ebenfalls nicht gerade die besten Freunde der Grünen, kommen bei Ihnen verhältnismäßig gut weg. Sie schreiben, diese hätten 1968 wesentlich mehr Verständnis für die Studentenbewegung gehabt als die konservativen CVer.

Das muss man aus der speziellen Tiroler Situation heraus verstehen. Ich, damals Vorsitzender des Assistentenverbands an der Uni, war allein zu schwach, um etwas zu bewegen. Ich musste Allianzen schließen. Zwei Drittel der Hochschülerschaft waren CV, ein Drittel war RFS. Meine Erfahrung war: Man macht mit dem CV etwas aus, dann treffen sie sich am Abend mit ihren Alten Herren, und am nächsten Tag war die Vereinbarung häufig Makulatur. Mit dem RFS war es nicht so. (Die Presse)

Handschlagqualität okay, Inhalte egal? So früh schon so pragmatisch...

Generalprävention

Das Korruptionsurteil gegen Ernst Strasser wiederum halten Sie für ein Fehlurteil. Warum?

Weil das Argument der Generalprävention zulasten eines einzelnen Individuums geht. Ohne dass klar wäre, dass dadurch irgendetwas erreicht wird. Der Verurteilte muss eine besonders harte Strafe auf sich nehmen, für den rein hypothetischen Fall, dass andere sich ähnlich verhalten könnten. Das widerspricht meinem Rechtsempfinden. Jeder soll nur dafür bestraft werden, was er gemacht hat. Und Ernst Strasser hat seinen Scherm eh gründlich auf.

Soll die Generalprävention also nicht mehr Berücksichtigung bei Urteilen finden?

Ich finde sie unfair. Und sie verletzt in meinen Augen den Gleichheitsgrundsatz. (Die Presse)

Hier schließt sich der Kreis zur politischen Lüge. Ernst Strasser hat Gesetze gegen Geld verkauft, das ist Verrat am Volk. Die Strafe ist besonders hart? Ernst Strasser hat eh einen Scherm auf? Was soll das alles heißen?
Natürlich kann man dem Prinzip der Generalprävention kritisch gegenüberstehen. Aber wenn man ohne auskommen will, muss man sich darüber im klaren sein, dass bei Straftaten, die der Staat nur äußerst schwer aufdecken kann — der Prozess der Gesetzesentstehung gehört zum Glück (!) dazu — ein Straftäter sich nur mehr der eigenen Moral verpflichtet sieht; eine gefährliche Drohung in Zeiten des Lobbyismus.
Zum Vergleich: Verstöße gegen Steuergesetze sind bei Arbeitnehmern ungleich leichter aufzugedecken als bei Selbständigen, deswegen ist bei letzteren eine höhere Strafe gerechtfertigt; es geht hier einfach nicht ohne Generalprävention, und sie verletzt auch nicht den Gleichheitsgrundsatz. Aber davon abgesehen, dass ist ein Vergleich Äpfel mit Birnen, das Vergehen von Strasser ist eine andere Liga als ein Steuerrechtsbruch.

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