Kennzeichnung von Nano-Partikeln in Lebensmitteln
"Die Welt" berichtet in einem online-Artikel ("Warum in unserem Essen keine Nanotechnik ist") über den Stand der Kennzeichnungspflicht von Nano-Partikeln; hauptsächlich ist EU-Recht davon betroffen. Der Titel des Artikels ist möglicherweise nicht ganz korrekt, in dem Sinne, dass wie im Artikel erwähnt bereits lange existierende (und bewährte) Zusatzstoffe den Kriterien für Nanopartikel entsprechen:
Nanomaterialien sind nach der Definition der europäischen Kosmetik-Verordnung solche Stoffe, die absichtlich hergestellt wurden, unlöslich oder biologisch beständig sind und mindestens in ihrer Länge, Breite oder Höhe zwischen einem und 100 Nanometern (nm) groß sind.
Die Kennzeichnungspflicht bestand bisher hauptsächlich (auf EU Ebene) im Kosmetik- und Pflegeproduktebereich und soll nun auf Lebensmittel ausgedehnt werden. Sicherlich eine positive Bestrebung, da Nanopartikel, ähnlich wie genetisch Veränderte Produkte, Nebenwirkungen entfalten können, die durch Wechselspiel mit anderen Substanzen nur schwer systematisch erforscht werden können. Somit können die Konsumenten selbst entscheiden, ob sie die positiven Wirkungen der Zusatzstoffe genießen möchten und damit ein gewisses Risiko selbst tragen, oder eben nicht.