Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog in Österreich

Dieses Abkommen hat der österreichische Nationalrat gestern beschlossen. Österreich sollte ein sekulärer Staat sein; dass es damit nicht allzuweit her ist, lässt sich beispielsweise am Konkordat mit der katholischen Kirche sehen.

Nun bin ich kein Jurist, aber einige Ausschnitte aus dem oben erwähnten Vertrag finde ich schon bemerkenswert:

Artikel 4

Unverletzlichkeit des Sitzes

1) Der Sitz des Zentrums ist unverletzlich. Kein Beamter oder Vertreter der Republik Österreich noch sonst irgendeine in der Republik Österreich Hoheitsrechte ausübende Person darf, außer mit der Zustimmung des Generalsekretärs des Zentrums und unter Einhaltung der von ihm festgelegten Bedingungen, den Sitz betreten und dort Amtshandlungen setzen.

Oder auch

Artikel 5

Befreiung von Gerichtsbarkeit und anderen Maßnahmen

1)  Das Zentrum ist [..] von Gerichtsbarkeit und Vollzugshandlungen befreit.

Ist das tatsächlich die Norm — dass Religionsgemeinschaften außerhalb der Gerichtsbarkeit stehen? Dagegen ist man ja solche Paragraphen schon gewöhnt:

Artikel 10

Befreiung von Steuern und Zöllen

  1. Das Zentrum und sein Eigentum sind von allen Formen der Besteuerung befreit.

  2. Indirekte Steuern, die in den Preisen der an das Zentrum gelieferten Gütern oder Dienstleistungen, einschließlich Leasing- oder Mietkosten, enthalten sind, werden dem Zentrum insoweit zurückerstattet, als dies nach österreichischem Recht für ausländische diplomatische Vertretungen vorgesehen ist.

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