Retouren im Onlinehandel in Zukunft nicht mehr kostenlos?
Die EU-Richtlinie 2011/83/EU, die sich mit dem Verbraucherschutz im Onlinehandel beschäftigt, wurde Ende Jänner in Deutschland in nationales Recht übernommen. Da der deutsche Onlinehandel auch für Österreich eine große Rolle spielt (z.B. Amazon Deutschland), werden die Auswirkungen auch hier spürbar werden.
Ein Fortschritt der neuen Regeln ist sicher die weitere Harmonisierung in der EU; das heisst, dass das Ursprungsland des Versenders noch weniger Rolle spielt, und sich die Kunden noch weniger mit nationalen Gesetzen beschäftigen müssen.
Was für viele aber sicher schwerer wiegt: Die kostenlose Rücksendung bestellter Waren ohne Begründung, oder wegen schlichten "Nichtgefallens", muss von den Händlern nicht mehr angeboten werden. Nach wie vor können die Verbraucher vom Vertrag zurücktreten, aber das muss jetzt explizit durch einen Widerruf geschehen, wenn ein Händler das unkommentierte Zurückschicken nicht automatisch als Widerruf akzeptiert. Der Händler muss auf seiner Website die Information gut sichtbar angeben, auf welche Weise er einen Rücktritt akzeptiert, und ob der Kunde in diesem Fall die Versandkosten zu tragen hat.
Aus der Richtlinie selbst konnte ich nicht herauslesen, ob auch Rücksendungen im Falle mangelhafter Ware betroffen sind. Ich gehe aber davon aus, dass dieser Fall davon nicht berührt ist, und der Onlinehändler hier auch die Rücksendekosten zu tragen hat.
Ansonsten finde ich die nun ermöglichte Wahlfreiheit des Versandmodells positiv. Ich informiere mich bei online-Bestellungen im vorhinein gut über das betreffende Produkt; deswegen schicke ich Ware auch nur dann zurück, wenn ein Mangel vorliegt. Auch wenn ich – was eher selten vorkommt – Bekleidung bestelle, versuche ich durch meine Vorauswahl die Anzahl der Retouren klein zu halten.
Ich möchte aber mit meiner "ressourcenschonendes" Verhalten nicht andere Kunden mitfinanzieren, die auf's geratewohl bestellen und einen großen Teil wieder zurücksenden. Ganz abgesehen von ärgerlichen Gebrauchsspuren, weil Kunden die Produkte zur kurzzeitigen Verwendung bestellen und danach das Rückgaberecht missbrauchen.
Links:
- RICHTLINIE 2011/83/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011
- Rücksendung bei Online-Käufen nicht mehr per se kostenlos, auf heise.de
- Online-Händler wollen Rücksendungen kostenpflichtig machen. aif derstandard.at
- Erfolgsfaktor Retourenmanagement, ibi research auf pressebox.de