Sekuläre Feiertage
Religiöse Feiertage sind – heutzutage und bei uns – willkommene kleine Sonderurlaube, tatsächliche kirchliche oder templäre Verpflichtungen gehen die wenigsten ein. Trotzdem oder gerade deswegen sind die Regeln auch schon aufgeweicht, viele Berufsgruppen können, wollen, müssen oder dürfen auch an diesen Tagen arbeiten, so wie auch an Sonntagen.
Und dann gibt es noch Streitigkeiten, wann Angehörige welcher Religion oder Konfession wann daheim bleiben dürfen: Gericht sieht Karfreitag als Feiertag für alle (diepresse.com). Die Arbeitnehmer würden sich über einen zusätzlichen Feiertag sicher nicht beschweren, die Arbeitgeber wohl umso mehr. Vielleicht wäre es eine idee die Feiertage und das Arbeitsrecht ein wenig zu entkoppeln und einen Schritt Richtung sekulärer Staat zu tun:
Die Anzahl der Feiertage (um nicht allzuviel Staub aufzuwirbeln, praktischerweise die katholischen, vielleicht um ein oder zwei reduziert um den "Wochenendunglücksfall" abzudecken) wird dem Urlaubskontigent der Arbeitnehmer hinzugeschlagen. Dazu kommt das Recht der Arbeitnehmer, an Feiertagen der eigenen Religion frei zu nehmen, und das Recht der Arbeitgeben an religiösen Feiertagen Betriebsurlaub hinauszuposaunen. Das heisst, beide Seiten haben das Recht, am bisherigen Usus festzuhalten.
Damit sollten gerade kleinere Unternehmen an Flexibilität gewinnen, während religiöse Menschen weiterhin ihrer spirituellen Freude haben können. Menschen die lieber Urlaub én bloc genießen, haben mit diesem Modell auch eher die Möglichkeit dazu.