Staatliche Satisfaktionsfähigkeit

Rechtssicherheit ist gerade wieder ein großes Thema. Es geht um die internationalen Freihandalsabkommen, an denen – wie bereits oft in der Vergangenheit – die Vereinbarung eines Schiedsgerichtes steht. Das Schiedsgericht ist nicht nationaler Gesetzgebung unterworfen, sonst bräuchte man es ja nicht. Die Richter sind im Regelfall Anwälte von Wirtschaftskanzleien, rennommiert, keine Frage, das Verfahren und der Schiedsspruch nicht öffentlich.

Als Argumentation für die Notwendigkeit dieser Einrichtungen wird der Begriff der Rechtssicherheit in's Feld geführt. Die Rechtssicherheit von Unternehmen gegenüber Staaten oder Kommunen, um genau zu sein. Was dann schon nicht immer dazugesagt wird, ist dass es also mangelndes Vertrauen ist, das einem Staat entgegengebracht wird. Dieser Staat könnte ja Gesetze erlassen, im Auftrag des Souveräns, dem Staatsvolk, das den wirtschaftlichen Interessen, ausgedrückt durch getätigte Investionen, zuwiderläuft.

comments powered by Disqus