Transparente Überwachung
Überwachung ist dieser Tage ein vieldiskutiertes Thema. Weniger durch die neuen (oder auch nicht so neuen) Erkenntnisse der Industriespionage durch die NSA und die — noch viel skandalösere — Vasallendienstleistung des BND (Österreich klagt wegen BND-Ausspähung auf heise.de) als durch die geplante Einsichtnahme des heimatländischen Finanzamtes auf Bankkonten. Schon verständlich, geht es doch an's Eingemachte beim Obolus, der da regiert unseren Globulus (© EAV).
Gibt es sonst noch Unterschiede in diesen beiden Attacken auf unsere persönlichen Daten? Setzen wir freundlicherweise voraus, beide male ist der Übeltäter eine befreundete Gesellschaft. Im ersteren Fall ein US Geheimdienst, im zweiteren sogar unsere eigene Verwaltung. Im ersten Fall ist es strafrechtlich relevante Spionage, im zweiteren soll Steuerhinterziehung vermieden – durch Abschreckung – oder zumindest hinterher aufgedeckt werden.
Missbrauch wird in beiden Fällen mit Sicherheit geschehen. Missbrauch? Welcher Missbrauch? Während der erste Fall bereits nachgewiesener Missbrauch des Überwachungshammers "Terrorbekämpfung" ist, geht es im Falle der Gesetzesinitiative erstmal um die Definition der Möglichkeiten; hier ist tatsächlich noch viel zu machen und zu retten, nämlich durch die fast schon moralische Grundregel, dass Transparenz keine Einbahnstraße sein darf. Zwei Ideen:
- Es sollte in einer Demokratie selbstverständlich sein, dass den Bürgern die Entscheidungen ihrer Politik und Verwaltung nicht vorenthalten werden dürfen. Zu den wichtigsten Entscheidungen gehört der Umgang mit den Ressourcen, das Budget. Es ist unerhört, dass es kaum Transparenz gibt, wie der Staat mit Steuergeldern umgeht. (“Wer den Bürgern ins Konto schaut, sollte selbst kein Geheimnis haben”, diepresse.at)
- NEOS sind prinzipiell gegen die Einsichtnahme von Bankkonten ohne richterlichen Beschluss. Richterlicher Beschluss ist zwar eine Hürde, aber auch keine zuverlässige und schon gar keine, die Transparenz schafft. Wirksam wäre eine Kontrolle durch Information. Während bei einem Strafverfahren (mit Richterbeschluss) die Information des Betroffenen über die Einsicht die Ermittlungen gefährdet, ist bei den kleinen Fischen, um die es hier geht, diese Gefahr nicht gegeben. Transparenz in beide Richtungen wirkt auch hier — abschreckend. So wie es kleine Steuerhinterzieher abschrecken soll, dass die Finanz die Kontotransaktionen lesen kann, so ist es für die Einsichtnehmer abschreckend, wenn diese Datenzugriffe mitprotokolliert werden und die Betroffenen davon informiert werden. Das ist technisch lösbar.