Urteil des OGH: Der Staat muss für genügend Plätze in Lehrveranstaltungen sorgen

Medien berichten heute von einem Urteil des Obersten Gerichtshofes, das einem Mediziner aus Graz Schadenersatz (Beklagter ist der Bund) zugesprochen hat. Grund ist eine verlängerte Studienzeit durch das Fehlen ausreichender verpflichtender Lehrveranstaltungen.

Grundsätzlich ein begrüßenswertes Urteil. Wenn jemand ein Studium beginnt, sollte auch sichergestellt sein, dass die Universität auch genügend Zeit und Mittel für die Lehre zur Verfügung hat. Hier ist aber auch der Haken, zum Beispiel für die jubelnde Hochschülerschaft: Unbeschränkter Unizugang zusammen mit Recht auf LVA-Plätze ist für den Staat ein Risiko. Gerade beim Medizinstudium geht dieses Urteil Hand in Hand mit den Zugangsbeschränkungen. Denn wenn die Universität die Anzahl der Studienplätze festlegt, kann sie auch die Kosten für garantierte Lehrveranstaltungen kalkulieren. Deshalb ist dieses Urteil wahrscheinlich eher der Startschuss zu noch mehr Zulassungsbeschränkungen zum Studium, um damit den Universitäten und dem Staat mehr Sicherheit zu verschaffen.

Dass einem Mediziner nachträglich nun Geld zugesprochen wurde, obwohl die universitäre Realität ohnehin schon längst anders aussieht, ist meiner Ansicht nach für die ÖH ein Pyrrhussieg. Mehr Klarheit schafft es aber.

LInks:

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